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Die Initiative der Bistumszeitungen zieht Kreise - "Lichtzeichen e.V." sammelt Unterschriften in ganz Deutschland
DEUTSCHLAND, mkf. Auf 188 im Jahr 2002 und 217 im vergangenen Jahr beläuft sich die "amtliche Zahl" der in Deutschland "straflos" vorgenommenen Spätabtreibungen. Experten gehen allerdings von einer vierfachen Dunkelziffer aus. Am 28. Dezember fand in Trier ein Gespräch statt zwischen Bruno Sonnen, Chefredakteur der Trierer Bistumszeitung "Paulinus", und Ulrike Eichenberg, "Lichtzeichen e.V.", um die nächsten gemeinsamen Schritte abzustimmen bei der Initiative gegen Spätabtreibungen von - möglicherweise - behinderten Kindern. Während der "Paulinus" informiert und zum Einsatz motiviert, kann die Schönstattbewegung deutschlandweit die Handlungsinitiative ergreifen und anfangen, jetzt, Unterschriftenlisten auszulegen und Unterschriften zu sammeln. |
Spätabtreibung
nach
Pränataldiagnostik
bis
unmittelbar
vor der
Geburt
möglich
Die
Praxis
der
Spätabtreibung
wird auf
§ 218 a
Abs. 2
StGB
gestützt.
Danach
ist ein
Schwangerschaftsabbruch
"nicht
rechtswidrig",
wenn
abzusehen
ist,
dass die
Geburt
eines
Kindes
das
Leben
der Frau
oder
ihre
Gesundheit
auf
schwerwiegende
Weise
beeinträchtigen
würde
und ihr
deshalb
das
Austragen
des
Kindes
nicht
zugemutet
werden
kann.
Ein
medizinisch
indizierter
Abbruch
ist an
keine
Frist
gebunden,
d.h.
eine
Spätabtreibung
auf der
Grundlage
des §
218 a
Abs. 2
StGB ist
bis kurz
vor der
Geburt
des
Kindes
möglich.
Eine
Pflichtberatung
muss dem
Abbruch
nicht
vorausgehen.
Auch
eine
Dokumentation
des
Schwangerschaftsabbruchs
nach §
218 a
Abs. 2
StGB ist
nicht
vorgesehen.
Ärzte
berichten,
dass
Spätabtreibungen
ganz
überwiegend
vorgenommen
werden,
weil die
werdende
Mutter
erst
nach
Ablauf
der
12-Wochenfrist,
innerhalb
derer
ein
Schwangerschaftsabbruch
nach §
218 a
Abs. 1
StGB
"straflos"
gestellt
ist,
erfährt,
dass der
Fötus
schwere
Schädigungen
aufweist
und
deshalb
mit der
Geburt
eines
Kindes
mit
geistiger
oder
mehrfacher
Behinderung
gerechnet
werden
muss. In
bis zu
100
Fällen
pro Jahr
soll es
bei
Spätabtreibungen
zu
Lebendgeburten
kommen.
Das
Leben
der
Mutter
bzw.
ihre
Gesundheit
ist im
Zeitpunkt
der
Feststellung
der
Schädigung
des
Fötus
bzw. im
Zeitpunkt
der
Vereinbarung
des
Schwangerschaftsabbruchs
mit dem
Arzt im
Regelfall
noch
nicht
konkret
gefährdet.
Statt
dessen
wird die
medizinische
Indikation
meistens
darauf
gestützt,
dass die
Mutter
zu einem
späteren
Zeitpunkt
einen
schweren
-
unzumutbaren
-
körperlichen
oder
seelischen
Schaden
erleiden
würde,
wenn sie
das Kind
gegen
ihren
Willen
austragen
müsste.
So in
einem
Papier
der
Bundesvereinigung
Lebenshilfe
für
Menschen
mit
geistiger
Behinderung
e.V.,
mit dem
eine
Änderung
des
angesprochenen
Paragraphen
erbeten
wird, um
zu
verhindern,
dass
dieser
"dazu
missbraucht
werden
darf,
die im
Jahr
1995
ersatzlos
gestrichene
embryopathische
Indikation
durch
die
"Hintertür"
unter
dem
Deckmantel
der
medizinischen
Indikation
wieder
einzuführen."
Die 1995
gestrichene
embryopathische
Indikation
besagte,
dass zu
erwartende
Behinderungen
oder
schwere
Krankheiten
des
ungeborenen
Kindes
einen
Schwangerschaftsabbruch
innerhalb
der
gesetzlich
geregelten
Fristen
straffrei
mache.
Spätabtreibungen
sind
eine
besonders
grausame
Form der
Abtreibung,
da sie
zu einem
Zeitpunkt
geschehen,
in dem
das Kind
bereits
außerhalb
des
Mutterleibes
lebensfähig
ist.
Rein
"technisch"
gesehen
ist der
Zeitpunkt
für den
Start
einer
Initiative,
die
zudem in
kurzer
Zeit
vorweisbare
Ergebnisse
braucht,
mehr als
ungünstig
- die
Weihnachtszeit
ist die
"privateste"
Zeit des
Jahres,
wo viel
Information
an
vielen
einfach
vorbeigeht
und man
sich der
Fest-
und
Feierstimmung
und der
Erholung
"zwischen
den
Jahren"
widmet;
so
erklärt
sich
auch die
bisher
mehr als
verhaltene
Resonanz.
Aber:
geht es
an
Weihnachten
nicht
zutiefst
um ein
Kind?
Und aus
der
Weihnachtsruhe
gerissen
hat
schon
der
Tsunami
vom 26.
Dezember
und der
überwältigende
Kampf um
jedes
Menschenleben.
Die
Aktion
läuft
bis zum
31.
Januar,
da Mitte
Februar
eine
Bundestagsanhörung
stattfindet.
Die
Unterschriftenaktion
gegen
Spätabtreibungen
zieht
Kreise.
Nach dem
Kolpingwerk
ruft
auch der
Katholische
Deutsche
Frauenbund
(KDFB)
zur
Beteiligung
auf.
Bereits
Hunderte
von
Listen
ausgefüllt
Bei den
"Zehn
Minuten
an der
Krippe"
sind
schon
viele
Unterschriften
gesammelt
worden,
auch bei
den
Besinnungstagen
der
Jungen
Frauen
in Haus
Sonnenau
stieß
die
Aktion
sofort
auf
große
Offenheit.
"Das ist
ein
wichtiges
Anliegen.
Ich bin
ganz
dabei.
Auf
Moriah
liegen
Listen
bereits
auf,"
schreibt
Monsignore
Dr.
Peter
Wolf,
Generalrektor
des
Instituts
der
Schönstatt-Diözesanpriester.
Auf der
Homepage
des
Schönstattzentrums
Aulendorf
wird
seit
einigen
Tagen
auf die
Aktion
aufmerksam
gemacht.
Pater
Dr.
Lothar
Penners,
Bewegungsleiter,
schreibt:
"Diese
Initiative
sollten
wir als
gesamte
Schönstattfamilie
voll
unterstützen.
Solche
Unterschriftenaktionen
finden
auch
dann
Beachtung,
wenn sie
parlamentarische
oder
mentalitätsmäßige
Mehrheiten
nicht
über
Nacht
verändern
können.
Sie
tragen
zur
Mentalitätsbildung
bei, die
immer
entscheidend
ist für
Schaffung,
Änderung
oder
aber
auch
Anwendung
von
geltendem
Recht
und
zustande
kommenden
Verordnungen.
Ich
wünsche
uns
allen
eine
gute
Portion
Überzeugungskraft
und
Elan."
"Wir
möchten
unsere
ganze
Schönstattfamilie
und
darüber
hinaus
viele
Menschen
anregen,
ihre
Stimme
gegen
diese
besonders
schreckliche
Form der
Abtreibung
zu
erheben.
Wir
sehen
darin
eine
Möglichkeit,
eine
Gesetzesänderung
zum
Schutz
ungeborener
Kinder
zu
erwirken",
sagt
Ulrike
Eichenberg.
Kornelia
Fischer,
PressOffice
Schönstatt |