Lichtzeichen ist als gemeinnütziger und mildtätiger Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes Koblenz eingetragen. Zweck des Vereins ist der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, die finanzielle und ideelle Unterstützung von schwangeren Frauen in Konfliktsituationen und deren Familien und von Frauen nach Abtreibung.
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